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Österreichischer Aero-Club Wien, Juni 2000 - Sektion Segelflug - ÖSTERREICHISCHE STAATSMEISTERSCHAFT IM STRECKENSEGELFLUG (Bundesmeisterschaft) Version 23. 6. 2000 Ausgerichtet in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Sektionsleiter Segelflug des Österr. Aero-Clubs und in Anlehnung an den Sporting Code (kurz: SC) der FAI jedoch in wesentlichen Punkten davon abweichend A U S S C H R E I B U N G 2000/2001 1. ALLGEMEINES 1.1 ZIEL und ZWECK: WEITER - HÖHER - SCHNELLER - SEGELFLIEGEN 1.1.1 Die Staatsmeisterschaft im Streckensegelflug hat den Zweck, Anreiz zum Streckenleistungsflug im Rahmen des Breitensports zu bieten. Sie soll den Piloten Erfahrung im Streckensegelflug vermitteln. 1.1.2 Das Ziel ist die Förderung des Nachwuchses, dem durch diese Meisterschaft die Möglichkeit gegeben werden soll, Erfahrung und Qualifikation für andere Meisterschaften zu erlangen. 1.2 VERANSTALTER 1.2.1 ist der Österreichische AERO-CLUB (OeAC), Sektion Segelflug, Prinz-Eugen-Straße 12, A-1040 Wien (Tel. 01 505 10 28 DW 75). 1.2.2 Die Wettbewerbsleitung obliegt drei Personen, die einvernehmlich vom Bundessektionsleiter (BSL) und den ONF-Delegierten Segelflug bestimmt werden. 1.3 DAUER der MEISTERSCHAFT 1.3.1 Die Staatsmeisterschaft im Streckensegelflug dauert jeweils 12 Monate und 1.3.2 beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. 1.3.3 Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen der Vollversammlung der Sektion Segelflug. 2. UMFANG der MEISTERSCHAFT 2.1 Es wird im Einzel- und im Mannschaftswettbewerb gewertet. 2.2 Im Einzelwettbewerb wird in folgenden Klassen gewertet: 2.2.1 in der OFFENEN KLASSE (lt. geltender Index-Liste), 2.2.2 in der 18-M-KLASSE (lt. geltender Index-Liste), 2.2.3 in der 15-M-KLASSE (lt. geltender Index-Liste), 2.2.4 in der STANDARD-KLASSE (siehe Index-Liste im Anhang), 2.2.5 in der CLUB-KLASSE (siehe Index-Liste im Anhang), 2.2.6 in der MOTORSEGLER-KLASSE, wenn der Teilnehmer bei seinen Flügen nur Motorsegler im Segelflug verwendet hat, wobei selbststartende und nichtselbststartende Motorsegler zugelassen sind. Die Klasse ist vor dem Flug anzugeben. 2.2.7 in der WORLD CLASS (PW 5) 2.2.8 in allen Klassen können Motorsegler verwendet werden, wenn der Motor nur zum Start verwendet wird. Der Index wird dabei um 10 Punkte erhöht. Die Klasse ist vor dem Flug anzugeben. 2.2.9 Bei Flugzeugen mit Index von 98 - 100 ist die Wertungsklasse vor dem Flug auf der Flugbescheinigung anzuführen. Ist diese nicht angeführt, so wird automatisch in der Klubklasse gewertet. 2.2.10 Ein Wettbewerbsflug wird nur in einer Klasse gewertet. 2.2.11 Ein Teilnehmer ist berechtigt, Flüge auch in mehr als einer Klasse zur Wertung einzureichen. 2.2.12 Im Mannschaftswettbewerb werden Mannschaften gewertet, die aus drei Piloten eines Mitglied- vereines des Österr. Aero-Clubs bestehen, ohne Rücksicht darauf, in welcher Klasse diese im Einzelwettbewerb starten. 2.2.13 Flüge von verschiedenen Klassen können nicht gemischt werden. 2.2.14 Für die Einzelwertung in einer Klasse werden die drei besten Flüge dieser Klasse herangezogen. 2.2.15 Für den Mannschaftsbewerb werden die drei punktebesten Piloten eines Vereines gewertet; ein Verein kann auch mehrere Mannschaften bilden. Ein Pilot kann nur in einer Mannschaft gewertet werden. Wurde ein Mannschaftsteilnehmer in mehreren Klassen gewertet, so wird nur die punktehöchste Klasse für die Mannschaftswertung herangezogen. 2.2.16 Für die Mannschaftswertung werden die in der Einzelwertung ermittelten Punkte der jeweils punktehöchsten Klasse jedes Mannschaftsmitgliedes addiert. 2.3 Voraussetzung der Wertbarkeit: 2.3.1 Wertbar sind alle Flüge mit Start- oder Landeort im Inland über eine Strecke von mindestens 100 km. 2.3.2 Flüge in Doppelsitzern sind nur für den ersten Piloten wertbar. 3. SIEGER der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 3.1 Der Teilnehmer, der in seiner Klasse die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel " STAATSMEISTER im STRECKENSEGELFLUG 19.." OFFENE KLASSE, 15-M-, STANDARD-, CLUB-, MOTORSEGLER-KLASSE und WORLD CLASS " zu führen, sofern 3.1.1 in der Klasse nicht weniger als sechs Teilnehmer gewertet worden sind. 3.1.2 Sollten weniger als sechs Teilnehmer gewertet sein, ist der Bestplazierte berechtigt, sich " SIEGER in der ...KLASSE " zu nennen. 3.2 Der Teilnehmer, der zu Beginn der Meisterschaft (am 1. September) das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Kreis dieser Junioren die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel " JUNIORENSIEGER der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 2001" zu führen. 3.3 Aus dem Kreis der weiblichen Teilnehmer ist jene, die im Einzelwettbewerb die höchste Punktezahl erreicht, berechtigt, den Titel " SIEGERIN in der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 2001" zu führen, sofern mindestens drei Pilotinnen in der Wertung aufscheinen. 3.4 Der Teilnehmer, der zu Beginn der Meisterschaft (am 1. September) das 60. Lebensjahr vollendet hat und im Kreis dieser Senioren die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel " SENIORENSIEGER der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 2001 " zu führen. 3.5 Jene Mannschaft, die in der Mannschaftswertung die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel " MANNSCHAFTS- SIEGER im STRECKENSEGELFLUG 2001 " zu führen. 4. PREISE 4.1 Die drei Teilnehmer mit der jeweils höchsten Punktezahl in den Wettbewerbsklassen, im Mannschaftswettbewerb, der Juniorensieger, der Seniorensieger und die bestplazierte Dame erhalten Preise. 4.2 Preise in der Mannschaftswertung gehen in den Besitz des Vereines über, dem die Mannschaft angehört. 5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN 5.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die Mitglied eines Vereines sind, der einem Landesverband des Österr. Aero-Clubs angehört, die einen gültigen Segelfliegerschein und eine gültige Sportlizenz besitzen. 5.2 Ausländer, die einem österreichischen Verein angehören, die einen gültigen Segelfliegerschein und eine gültige Sportlizenz besitzen, können teilnehmen, können jedoch nicht Staatsmeister im Streckensegelflug werden. 5.3 Gehört ein Teilnehmer mehreren Vereinen an, so ist er nur für einen Verein teilnahmeberechtigt. Die Angabe des Vereines bei der ersten Einreichung ist verbindlich. 6. NENNUNG 6.1 Für die Flüge im Einzelwettbewerb erfolgt die Nennung automatisch durch Einreichung (7) der Flugbescheinigung (7.3, 7.4, 9.1, ). Das Formblatt (7.3, 7.4, 7.6) hierzu befindet sich auf der Homepage des Auswerters Horst Baumann: <http://home.pages.at/baumann/fluganmeldung_01.htm> . 6.2 Das Nenngeld beträgt S 150.- und ist bei der ersten Einreichung an den Österr. Aero Club - Sektion Segelflug innerhalb von 10 Tagen nach dem erfolgten Flug einzuzahlen. Knt Nr 300354-30200 BLZ 20111 Es können unbegrenzt viele Flüge eingereicht werden (keine Mehrkosten). 7 EINREICHUNG 7.1 Es kann eine beliebige Anzahl von Flügen eingereicht werden. 7.2 Die Einreichung (6.1, 6.2) hat innerhalb von 10 Tagen nach dem durchgeführten Flug per eMail (7.3) an den zentralen Auswerter Horst Baumann <horst.baumann@aon.at> zu erfolgen, wobei die letzte Einreichung am 10. September berücksichtigt wird. 7.3 Das eMail (7.2) hat auáer der Flugaufzeichnungsdatei (7.4) noch das ausgefüllte Formblatt (6.1, 7.4, 7.6) der Flugbescheinigung (6.1, 7.4, 7.6, 9.1) zu enthalten. 7.4 Das von der Homepage des Auswerters < http://home.pages.at/baumann/ > ausgedruckte, vollständig ausgefüllte und vom Sportzeugen unterschriebene Formblatt (6.1, 7.3, 7.6) der Flugbescheinigung (6.1, 7.3, 7.6, 9.1) ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Flugaufzeichnungsdatei (7.3) abzuspeichern und bei Bedarf vorzulegen. 7.5 Wurde eine fehlerhafte Einreichung (7.6) festgestellt, wird der Wettbewerbsteilnehmer davon verständigt. Die neuerliche Einreichung des gleichen Fluges hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, letzter Termin ist der 15. September. 7.6 Eine fehlerhafte Einreichung (7.5) ist unter anderem eine solche, bei der das Formblatt (6.1, 7.3, 7.4) der Flugbescheinigung (6.1, 7.3, 7.4, 9.1) nicht vollständig ausgefüllt oder nicht gesendet wurde. Siehe auch Punkt 11.14. 7.7 Mit der Einreichung stimmt der Wettbewerbsteilnehmer zu, dass die eingereichten Daten (ohne Pilotennamen) für statistische, meteorologische, wissenschaftliche oder sonstige Zwecke von jedem weiter verwendet werden dürfen. 8. DOKUMENTATION DER FLÜGE 8.1 Dokumentation mit Flugschreiber (Flugrekorder, Logger) 8.1.1 Flugschreiber (Flugrekorder, Logger) können nur verwendet werden, wenn sie von der IGC (Internationale Segelflugkommission der FAI) oder vom Österreichischen Aero-Club (ONF) anerkannt sind. 8.1.2 Die Liste dieser Geräte und die Besonderheiten ihrer Kontrolle liegen im Büro auf. 8.1.3 Als Backup kann ein zweiter Flugschreiber gemäá Pkt 8.1.1 mitgeführt werden, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass dieser Flugschreiber die gleichen Daten gemäá Pkt. 8.1.4 beinhaltet. 8.1.4 Der Name des Piloten, das Flugzeugkennzeichen, die Flugzeugtype und die Wertungsklasse (!) muss vor dem Flug mit dem Flugschreiber dokumentiert sein. 8.1.5 Nicht erforderlich ist es hingegen vor dem Start, Flugart (10) und Wegpunkte (Abflug-, Wende- und Endpunkte; (11.16, 11.17, 11.18)) einzugeben (11.12). 8.2 Dokumentation mit Photos und Barogramme: 8.2.1 Für Dokumentationen mit Photos und Barogrammen gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Sporting Codes. 8.2.2 Diese Art der Dokumentation wird allerdings nur mehr für angesagte Flüge anerkannt. 9. BESTÄTIGUNG von WETTBEWERBSFLÜGEN 9.1 Es muss nur die Flugbescheinigung (6.1, 7.3, 7.4, 7.6) gemäß Punkt 9.3 von einem Sportzeugen (9.2, 9.3) bestätigt werden. 9.2 Sportzeugen (9.1, 9.3) anderer Nationalität werden anerkannt. 9.3 Der Sportzeuge (9.1, 9.2) hat bei Logger-Dokumentation vor dem Start zu überprüfen: * Name des Piloten * das verwendete Flugzeug (Kennzeichen und Klasse !) * den verwendeten Flugschreiber (Type und Seriennummer) und nach der Landung zu bestätigen: * Name des Piloten * das verwendete Flugzeug (Kennzeichen und Klasse !) * den verwendeten Flugschreiber (Type und Seriennummer) * die Beobachtung des Starts * Datum und Startzeit 10. FLUGARTEN und FAKTOREN 10.1 Dreiecke: 10.1.1 Einfach umrundete Dreiecke: Flüge vom Abflugpunkt (11.16) über zwei, bei Start am Schenkel über drei Wendepunkte (11.17), bis zu einem Endpunkt (11.18), der nicht mehr als 3 km vom Abflugpunkt (11.16) entfernt ist, wobei der Abflugpunkt und die zwei Wendepunkte - bzw. bei Start am Schenkel: die drei Wendepunkte - die Eckpunkte eines Dreieckes (10.1.2) bilden. 10.1.2 Mehrfach umrundete Dreiecke: Flüge, bei denen die gemäß Pkt.10.1.1 bei der ersten Umrundung gebildeten Dreiecke maximal dreimal umrundet werden, wobei der Abstand zwischen dem Abflugpunkt (11.16) und dem Endpunkt (11.18) nicht mehr als 3 km beträgt. Bei der zweiten und dritten Umrundung müssen die bei der ersten Umrundung festgelegten Eckpunkte des Dreiecks (10.1.1) außen (dh. außerhalb des Dreiecks) umrundet werden. 10.1.3 FAI-Dreieck (10.1.1), bei dem die kürzeste Seite des Dreiecks mindestens 28% , bei mehr als 500 km Gesamtumfang (nach Sporting Code 750 km) mindestens 25% und die längste Strecke nicht mehr als 45% des Gesamtumfanges aufweist: Faktor für das FAI-Dreieck: F=1,57 10.1.4 Mehrfachumrundete FAI-Dreiecke (10.1.2, 10.1.3) von mindestens 100 km Umfang mit maximal 3 Umrundungen. Faktor F=1,3 10.1.5 Flache Dreiecke: Alle Dreiecke (10.1.1), die den Bedingungen der FAI-Dreiecke (10.1.3) nicht genügen. Faktor für das Flache Dreieck: F=1,3 10.2 Flug über maximal drei Wendepunkte (Flug auf gerader oder gebrochener Linie, Jo-Jo): Flug von einem Abflugpunkt (11.16) über maximal drei Wendepunkte (11.17) bis zu einem Endpunkt (11.18). Faktor: F=1,2 11. WERTUNG EINZELNER FLÜGE 11.1 Die Wertung erfolgt in Punkten. Sie ist abhängig von den Streckenpunkten (11.2) und vom Index-Faktor des Segelflugzeuges (siehe Index-Liste im Anhang bzw. unter http://www.daec.de/sportreferate/segelflug/DMSt/handicap.html beachte jedoch auch Punkt 2.2.8), wobei die Streckenpunkte (11.2) durch das 0,01-fache des Index-Faktors dividiert werden.: WERTUNGSPUNKTE = STRECKENPUNKTE / (INDEX für Flugzeug x 0,01) ((1)) 11.2 Die Streckenpunkte (11.1) berechnen sich aus dem Faktor (10) für die jeweils erflogene Flugart (10): STRECKENPUNKTE = (WERTBARE STRECKE) x (FAKTOR der Flugart) ((2)) 11.3 Wertbare Strecke: Unter Wertbarer Strecke versteht man die Offizielle Strecke (11.4) minus eines eventuell anzuwendenden Streckenabzuges (11.6): WERTBARE STRECKE = (OFFIZIELLE STRECKE) - (STRECKENABZUG) ((3)) 11.4 Offizielle Strecke: Unter Offizieller Strecke versteht man 11.4.1 bei Flügen mit maximal 3 Wendepunkten (10.2): die erflogene Strecke vom Abflugpunkt (11.16) über maximal 3 Wendepunkte (11.17) bis zum Endpunkt (11.18) und 11.4.2 bei Dreiecken (10.1): entweder 11.4.2.1 die von den Eckpunkten des Dreieckes (10.1.1) gebildete Umfangstrecke oder 11.4.2.2 die Umfangstrecke des Dreieckes (10.1.1) minus des doppelten Betrages der Reststrecke (11.5): Offizielle Strecke = (Umfangstrecke des Dreieckes) - (2 x Reststrecke) ( (4)) und 11.4.3 bei Dreiecken mit Mehrfachumrundungen (10.1.3): entweder 11.4.3.1 die von den Eckpunkten des Dreieckes (10.1.1) gebildete Umfangstrecke multipliziert mit der Anzahl der Umrundungen oder 11.4.3.2 die mit der Anzahl der Umrundungen multiplizierte Umfangstrecke des Dreieckes (10.1.1) minus des doppelten Betrages der Reststrecke (11.5): Offizielle Strecke = (Anzahl der Umrundungen ) x (Umfangstrecke des Dreieckes)- (2 x Reststrecke) ((5)) 11.5 Reststrecke: Bei Dreiecken (10.1.1) die gerade Strecke vom erreichten Endpunkt (11.18) bis zum Abflugpunkt (11.16) minus 3 km bzw. bei Mehrfachumrundungen (10.1.2, 10.1.4) die fehlende Strecke vom erreichten Endpunkt (11.18) über die bereits bei der ersten Umrundung festgelegten Wendepunkte (11.17) bis zum Abflugpunkt (11.18) minus 3 km . 11.6 Streckenabzug: Übersteigt der Höhenunterschied zwischen Abflughöhe (11.7) und Endhöhe (11.8) 1000 Meter, so wird der 1000 m übersteigende Teil mit 50 multipliziert und das Ergebnis von der Offiziellen Strecke (11.4) zur Berechnung der Wertbaren Strecke (11.3) abgezogen, wobei dieser Abzug bei der Errechnung der Schenkelverhältnisse von FAI-Dreiecken (10.1.3, 10.1.4) unberücksichtigt bleibt. 11.7 Abflughöhe: Die niedrigste Höhe eines Logger-Aufzeichnungspunktes zwischen dem Ausklinkpunkt (11.15) und dem Abflugpunkt (11.16). 11.8 Endhöhe: Die größte Höhe eines Logger-Aufzeichnungspunktes zwischen dem Endpunkt (11.18) und dem Landepunkt (11.19, 11.20). 11.9 Strecke: Die zwischen zwei Logger-Aufzeichnungspunkten ermittelte Großkreisdistanz in Kilometern. Normalerweise die von den Wegpunkten (Abflug- Wende- und Endpunkten) gebildeten Strecken der jeweils gewählten Flugart. 11.10 Für Abflug, Wende- und Endpunkte (11.16, 11.17, 11.18) sind daher nur Aufzeichnungspunkte des Flugschreibers (8) zu verwenden. 11.11 Es erübrigt sich, Abflug-, Wende- und Endpunkte (11.16, 11.17, 11.18) der Flugarten (10) vor dem Start anzugeben (8.1.5). 11.12 Abflug-, Wende- und Endpunkte (11.16, 11.17, 11.18) sollen so aus den Aufzeichnungspunkten zwischen dem Ausklink- und Landepunkt (11.15, 11.19, 11.20) ausgesucht werden, dass sich die punktehöchste Wertbare Strecke (11.3) der jeweils gewählten Flugart (10) ergibt. 11.14 Die Koordinaten dieser Punkte (11.12) sind bei der Einreichung anzugeben (7.6). 11.15 Ausklinkpunkt: Der erste Aufzeichnungspunkt des Loggers nach dem Ausklinken oder nach dem Abschalten des Motors. Der Pilot muss dafür sorgen, dass der Ausklinkpunkt eindeutig aus der Aufzeichnung (z.B. mittels eines ausgeprägten Zacken) bestimmbar ist. Sonst wird der nächste erkennbare Zacken für die Bestimmung des Ausklinkpunktes herangezogen. 11.16.1 Abflugpunkt: Aufzeichnungspunkt, bei dem die Flugstrecke der jeweils gewählten Flugart (10) beginnt. 11.17 Wendepunkt: Aufzeichnungspunkt, der das Ende einer Teilstrecke und den Beginn der nachfolgenden Teilstrecke der jeweils gewählten Flugart (10) markiert. 11.18 Endpunkt: Aufzeichnungspunkt, der das Ende der Flugstrecke der jeweils gewählten Flugart (10) markiert. 11.19 Landepunkt: Der letzte Aufzeichnungspunkt des Loggers vor dem Stillstand des Flugzeuges nach der Landung oder bei einer Logger-Landung der Logger-Landepunkt (11.20). 11.20.1 Logger-Landepunkt (Logger-Landung): Der letzte Aufzeichnungspunkt bei einem Motorsegler vor dem Wiedereinschalten des Motors (11.19). 11.21 Bei Flügen mit Motorseglern: Der Segelflug beginnt nach dem Start mit dem Abschalten des Motors (Ausklinkpunkt (11.15)) und endet entweder mit dem Wiedereinschalten des Motors (Logger-Landung (11.19, 11.20)) oder mit der Landung (11.19). 12. ERGEBNIS 12.1 Nach Abschluss des Wettbewerbsjahres, d.h. im Laufe des Monats September, wird eine "VORLÄUFIGE ERGEBNISLISTE" aufgelegt. 12.1.1 Die ausgewerteten Flüge werden nach Möglichkeit laufend im Internet angezeigt. 13. BESCHWERDEN 13.1 Wird bei der Auswertung festgestellt, dass wesentliche für die Bewertung erforderliche Fakten nicht den Erwartung des Piloten entsprechen, wird dieser verständigt. Ist der Pilot nicht einverstanden, kann er bei der Wettbewerbsleitung eine Beschwerde einreichen. 13.3 Ebenso ist innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnislisten oder gewerteten Flügen gegen eine unrichtige Reihung oder Punktewertung eine Beschwerde zulässig (vorerst tel. Kontaktaufnahme mit dem Auswerter zweckmäßig). 14. PROTEST 14.1 Gegen die Ablehnung einer Beschwerde durch die Wettbewerbsleitung kann innerhalb von 15 Tagen Protest an die ONF-Segelflug eingebracht werden. 14.2 Proteste sind schriftlich einzubringen und müssen von einer Kaution von S 300.- begleitet sein, welche verfällt, wenn die ONF-Segelflug den Protest als unbegründet zurückweist. 14.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 15. ERGEBNISLISTE Liegen keine Proteste vor, wurden solche erledigt oder ist die Frist zur Einreichung abgelaufen, wird eine " ENDGÜLTIGE ERGEBNISLISTE " veröffentlicht. 16. LANDESMEISTER Sofern die Landesverbände nicht anders beschließen, kann die endgültige Ergebnisliste auch für die Feststellung der Landesmeister in allen Klassen verwendet werden. Wien, im Juni 2000 Österreichischer Aero-Club Dr. Otwin Meszaros, BSL Sektion Segelflug Vorliegender Anhang ist ein integrierender Bestandteil der Ausschreibung. Index-Liste des DAeC 2000 (ÖAeC 2000/2001) für die Bewertung von Segelflugleistungen Segelflugzeug- und Motorseglermuster Index Offene Klasse Nimbus 4; ASW 22BL 128 Nimbus 3/25,5m; ASW 22 B; ASH 25/27m; Nimbus 4D 126 Nimbus 3/24,5m; Nimbus 3D; ASW 22/24m; AS 22-2; ASH 25 124 Nimbus 3/22,9m; ASW 22/22m; LS 5 122 SB 10; Glasflügel 604/24m 120 Glasflügel 604; 118 ASW 17; Jantar 2/2b; Nimbus 2 b/c; fs 29 116 Jantar 19m; Kestrel 19m; 114 Duo Discus; D 41; DG 500/505 22m; Stemme S 10; B 13; Mü 27; ASW 12 110 Janus C mit EZ; DG 500/505 20m; fs 33 108 Janus C ohne EZ; B 12; Calif A 21 106 Janus 18,2m; DG 505 Orion 20m 104 -Offene/18m-Klasse ASH 26; Ventus 2/18m;DG 800/18m; LS 9 120 DG 600/18m; LS 6/17,5m; LS 6/18m 118 Ventus 17,6m; DG 600/17m 116 Ventus 16,6m; LS 8/18m 114 ASW 20 16,6m; Kestrel 17m; Glasflügel 304/17 112 DG 200/17; LS 3/17; DG 400/17 110 Diamant 18m; BS 1; D 36 108 FK-3; SB 8 106 Mü 26; Diamant 16,5m; Cirrus 18,34m 104 Cobra 17m; Std. Libelle 17m 102 FAI 15m Klasse (Flugzeuge in der 15m Konfiguration) Ventus 2; ASW 27; DG 800 S 114 Ventus 1; LS 6 112 DG 600; ASW 20; SB 11; fs 32; Glasflügel 304 110 LS 3; DG 200; DG 400; Mini Nimbus; Mosquito; D 40 108 Speed Astir II; PIK 20 D/E 106 LS 2; H 301 102 Standard Klasse LS 8; Discus; ASW 24; SZD 55; SB 13; DG 303; Discus 2 108 Standard-/Clubklasse LS 4; LS 7; DG 300; Falkon; LS 3 Std.; SB 12; AFH 24 106 DG 300 ohne EZ; AK 5; Pegase (alle Baureihen) 104 ASW 19; DG 100; LS 1 f; Hornet; Std. Jantar; Std. Astir, SZD 59; Phöbus B 3 100 ASW 15; Std. Cirrus; Std. Libelle; LS 1-0,c,d; Cobra 15; ASW 19 Club; DG 100 Club; D 38 98 Clubklasse Cirrus B1; Std. Cirrus 16m1 ; Phöbus C1; D 371; SB 7; Elfe 17m, DG 500/505 Trainer EZ 100 Mü 22b; DG 500/505 Trainer ohne EZ; fs 31; Twin III/20m 98 Astir CS; Astir CS 77; Club Libelle; Salto 15,5m; Elfe S3/S4; G 103 Twin III, Mistral C; Kiwi ; AFH 22; Phöbus B; SHK; IS 29 D; LS 1-0 ohne EZ; VSO-10 96 Twin Astir mit EZ; Astir CS Jeans; fs 25; Elfe ohne EZ; Phöbus A; VSO-10 C 94 Twin Astir Trainer ohne EZ; G 103 Twin II; ASK 21; G 102 Club Astir; ASK 23; Phönix; Carat 92 SZD 51 Junior; Zugvogel IIIb; Std. Austria SH1; SF 27 B 90 SB 5 E; SF 27 A; Foka; Zugvogel III a; H 101 Salto; SF 30; SF 34 mit EZ, PIK 16 Vasama; Pilatus B4 mit EZ; Std. Austria SH; Geier; ASK 18 88 Ka 6 E; Ka 10; SB 5 a-c; SZD 30 Pirat; SIE 3; Std. Austria; SF 34 ohne EZ; Pilatus B4 ohne EZ; Zugvogel I,II,IV; PW 5; Solo L 33; Greif II 86 Ka 6; SF 26; H 30; SZD 50 Puchacz; Bergfalke IV; IS 28 B2 84 Sagitta; ASK 14 82 Kranich III; LCF II; Weihe 50 80 Ka 8; ASK 13; Bergfalke III; L-Spatz; Bocian; L 23 Super Blanik 18,2m 78 Ka 7; Ka 2 B; Bergfalke II; L 13 Blanik; L 23 Super Blanik 76 Ka 2; Spatz 13m; AV 36 74 Rhönbussard 60 Grunau Baby; Rhönlerche; Specht; Ka 1; Ka 3 54 kursiv - vorläufige Einstufung (EZ = Einziehfahrwerk) 1 Keine Teilnahme an zentralen Clubklassemeisterschaften 18-m-Klasse Einsitzige Segelflugzeuge mit einer Spannweite >15m und œ18m außer Clubklasse; Diese Flugzeuge werden nur dann in der Offenen Klasse gewertet, wenn dies vor dem Flug in der zu fotografierenden Startbescheinigung durch die Angabe "Offene Klasse" vermerkt ist. Einsitzig geflogene Doppelsitzer werden wie Einsitzer gewertet. - Bei Doppelsitzern mit Spannweite > 20 m erfolgt - gleichgültig ob ein- oder doppelsitzig geflogen - eine Wertung immer in der Offenen Klasse. Motorsegler (selbststartende und nicht selbststartende), die ein Segelflugzeugmuster als Basis haben, werden mit demselben Index bewertet wie das entsprechende Segelflugzeug. Der Index erhöht sich um 10 Punkte, wenn der Motorsegler außerhalb der Motorsegler-Klasse verwendet wird. Winglets Keine Indexänderung bei Verwendung von Winglets. Die Index-Liste des OeAeC 2000/2001 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Einteilung noch nicht aufgeführter Flugzeuge ist beim OEAC ein Antrag an die Sektion Segelflug zu stellen. - Die Index-Liste des OeAeC (ab 09.2000) ergänzt die Ausschreibung zur Staatsmeisterschaft - Österreichischer Aero-Club, Sektion Segelflug Staatsmeisterschaft im Streckensegelflug 2000/2001 |
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