Österreichischer Aero-Club Wien, Juni 2000
- Sektion Segelflug -
ÖSTERREICHISCHE STAATSMEISTERSCHAFT IM STRECKENSEGELFLUG
(Bundesmeisterschaft)
Version 23. 6. 2000
Ausgerichtet in Übereinstimmung mit den Beschlüssen
der Sektionsleiter Segelflug des Österr. Aero-Clubs
und in Anlehnung an den Sporting Code (kurz: SC) der FAI
jedoch in wesentlichen Punkten davon abweichend
A U S S C H R E I B U N G
2000/2001
1. ALLGEMEINES
1.1 ZIEL und ZWECK: WEITER - HÖHER - SCHNELLER - SEGELFLIEGEN
1.1.1 Die Staatsmeisterschaft im Streckensegelflug hat den Zweck, Anreiz zum Streckenleistungsflug im
Rahmen des Breitensports zu bieten. Sie soll den Piloten Erfahrung im Streckensegelflug vermitteln.
1.1.2 Das Ziel ist die Förderung des Nachwuchses, dem durch diese Meisterschaft die Möglichkeit
gegeben werden soll, Erfahrung und Qualifikation für andere Meisterschaften zu erlangen.
1.2 VERANSTALTER
1.2.1 ist der Österreichische AERO-CLUB (OeAC), Sektion Segelflug, Prinz-Eugen-Straße 12,
A-1040 Wien (Tel. 01 505 10 28 DW 75).
1.2.2 Die Wettbewerbsleitung obliegt drei Personen, die einvernehmlich vom Bundessektionsleiter (BSL)
und den ONF-Delegierten Segelflug bestimmt werden.
1.3 DAUER der MEISTERSCHAFT
1.3.1 Die Staatsmeisterschaft im Streckensegelflug dauert jeweils 12 Monate und
1.3.2 beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.
1.3.3 Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen der Vollversammlung der Sektion Segelflug.
2. UMFANG der MEISTERSCHAFT
2.1 Es wird im Einzel- und im Mannschaftswettbewerb gewertet.
2.2 Im Einzelwettbewerb wird in folgenden Klassen gewertet:
2.2.1 in der OFFENEN KLASSE (lt. geltender Index-Liste),
2.2.2 in der 18-M-KLASSE (lt. geltender Index-Liste),
2.2.3 in der 15-M-KLASSE (lt. geltender Index-Liste),
2.2.4 in der STANDARD-KLASSE (siehe Index-Liste im Anhang),
2.2.5 in der CLUB-KLASSE (siehe Index-Liste im Anhang),
2.2.6 in der MOTORSEGLER-KLASSE, wenn der Teilnehmer bei seinen Flügen nur Motorsegler im Segelflug
verwendet hat, wobei selbststartende und nichtselbststartende Motorsegler zugelassen sind.
Die Klasse ist vor dem Flug anzugeben.
2.2.7 in der WORLD CLASS (PW 5)
2.2.8 in allen Klassen können Motorsegler verwendet werden, wenn der Motor nur zum Start verwendet
wird. Der Index wird dabei um 10 Punkte erhöht. Die Klasse ist vor dem Flug anzugeben.
2.2.9 Bei Flugzeugen mit Index von 98 - 100 ist die Wertungsklasse vor dem Flug auf der Flugbescheinigung
anzuführen. Ist diese nicht angeführt, so wird automatisch in der Klubklasse gewertet.
2.2.10 Ein Wettbewerbsflug wird nur in einer Klasse gewertet.
2.2.11 Ein Teilnehmer ist berechtigt, Flüge auch in mehr als einer Klasse zur Wertung einzureichen.
2.2.12 Im Mannschaftswettbewerb werden Mannschaften gewertet, die aus drei Piloten eines Mitglied-
vereines des Österr. Aero-Clubs bestehen, ohne Rücksicht darauf, in welcher Klasse diese im
Einzelwettbewerb starten.
2.2.13 Flüge von verschiedenen Klassen können nicht gemischt werden.
2.2.14 Für die Einzelwertung in einer Klasse werden die drei besten Flüge dieser Klasse herangezogen.
2.2.15 Für den Mannschaftsbewerb werden die drei punktebesten Piloten eines Vereines gewertet; ein Verein
kann auch mehrere Mannschaften bilden. Ein Pilot kann nur in einer Mannschaft gewertet werden.
Wurde ein Mannschaftsteilnehmer in mehreren Klassen gewertet, so wird nur die punktehöchste
Klasse für die Mannschaftswertung herangezogen.
2.2.16 Für die Mannschaftswertung werden die in der Einzelwertung ermittelten Punkte der jeweils
punktehöchsten Klasse jedes Mannschaftsmitgliedes addiert.
2.3 Voraussetzung der Wertbarkeit:
2.3.1 Wertbar sind alle Flüge mit Start- oder Landeort im Inland über eine Strecke von mindestens 100 km.
2.3.2 Flüge in Doppelsitzern sind nur für den ersten Piloten wertbar.
3. SIEGER der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG
3.1 Der Teilnehmer, der in seiner Klasse die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel
" STAATSMEISTER im STRECKENSEGELFLUG 19.." OFFENE KLASSE, 15-M-, STANDARD-,
CLUB-, MOTORSEGLER-KLASSE und WORLD CLASS " zu führen, sofern
3.1.1 in der Klasse nicht weniger als sechs Teilnehmer gewertet worden sind.
3.1.2 Sollten weniger als sechs Teilnehmer gewertet sein, ist der Bestplazierte berechtigt, sich
" SIEGER in der ...KLASSE " zu nennen.
3.2 Der Teilnehmer, der zu Beginn der Meisterschaft (am 1. September) das 24. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und im Kreis dieser Junioren die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel
" JUNIORENSIEGER der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 2001" zu führen.
3.3 Aus dem Kreis der weiblichen Teilnehmer ist jene, die im Einzelwettbewerb die höchste Punktezahl
erreicht, berechtigt, den Titel
" SIEGERIN in der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 2001" zu führen,
sofern mindestens drei Pilotinnen in der Wertung aufscheinen.
3.4 Der Teilnehmer, der zu Beginn der Meisterschaft (am 1. September) das 60. Lebensjahr vollendet
hat und im Kreis dieser Senioren die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den Titel
" SENIORENSIEGER der STAATSMEISTERSCHAFT im STRECKENSEGELFLUG 2001 " zu
führen.
3.5 Jene Mannschaft, die in der Mannschaftswertung die höchste Punktezahl erreicht, ist berechtigt, den
Titel " MANNSCHAFTS- SIEGER im STRECKENSEGELFLUG 2001 " zu führen.
4. PREISE
4.1 Die drei Teilnehmer mit der jeweils höchsten Punktezahl in den Wettbewerbsklassen, im
Mannschaftswettbewerb, der Juniorensieger, der Seniorensieger und die bestplazierte Dame
erhalten Preise.
4.2 Preise in der Mannschaftswertung gehen in den Besitz des Vereines über, dem die Mannschaft
angehört.
5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
5.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die Mitglied eines Vereines sind, der einem Landesverband des
Österr. Aero-Clubs angehört, die einen gültigen Segelfliegerschein und eine gültige Sportlizenz
besitzen.
5.2 Ausländer, die einem österreichischen Verein angehören, die einen gültigen Segelfliegerschein und
eine gültige Sportlizenz besitzen, können teilnehmen, können jedoch nicht Staatsmeister im
Streckensegelflug werden.
5.3 Gehört ein Teilnehmer mehreren Vereinen an, so ist er nur für einen Verein teilnahmeberechtigt.
Die Angabe des Vereines bei der ersten Einreichung ist verbindlich.
6. NENNUNG
6.1 Für die Flüge im Einzelwettbewerb erfolgt die Nennung automatisch durch Einreichung (7) der
Flugbescheinigung (7.3, 7.4, 9.1, ). Das Formblatt (7.3, 7.4, 7.6) hierzu befindet sich auf der
Homepage des Auswerters Horst Baumann:
<http://home.pages.at/baumann/fluganmeldung_01.htm> .
6.2 Das Nenngeld beträgt S 150.- und ist bei der ersten Einreichung an den Österr. Aero Club -
Sektion Segelflug innerhalb von 10 Tagen nach dem erfolgten Flug einzuzahlen.
Knt Nr 300354-30200 BLZ 20111
Es können unbegrenzt viele Flüge eingereicht werden (keine Mehrkosten).
7 EINREICHUNG
7.1 Es kann eine beliebige Anzahl von Flügen eingereicht werden.
7.2 Die Einreichung (6.1, 6.2) hat innerhalb von 10 Tagen nach dem durchgeführten Flug per eMail (7.3)
an den zentralen Auswerter Horst Baumann <horst.baumann@aon.at> zu erfolgen, wobei die letzte
Einreichung am 10. September berücksichtigt wird.
7.3 Das eMail (7.2) hat auáer der Flugaufzeichnungsdatei (7.4) noch das ausgefüllte Formblatt
(6.1, 7.4, 7.6) der Flugbescheinigung (6.1, 7.4, 7.6, 9.1) zu enthalten.
7.4 Das von der Homepage des Auswerters < http://home.pages.at/baumann/ > ausgedruckte,
vollständig ausgefüllte und vom Sportzeugen unterschriebene Formblatt (6.1, 7.3, 7.6) der
Flugbescheinigung (6.1, 7.3, 7.6, 9.1) ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Ebenso ist die Flugaufzeichnungsdatei (7.3) abzuspeichern und bei Bedarf vorzulegen.
7.5 Wurde eine fehlerhafte Einreichung (7.6) festgestellt, wird der Wettbewerbsteilnehmer davon
verständigt.
Die neuerliche Einreichung des gleichen Fluges hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, letzter
Termin ist der 15. September.
7.6 Eine fehlerhafte Einreichung (7.5) ist unter anderem eine solche, bei der das Formblatt (6.1, 7.3, 7.4)
der Flugbescheinigung (6.1, 7.3, 7.4, 9.1) nicht vollständig ausgefüllt oder nicht gesendet wurde.
Siehe auch Punkt 11.14.
7.7 Mit der Einreichung stimmt der Wettbewerbsteilnehmer zu, dass die eingereichten Daten (ohne
Pilotennamen) für statistische, meteorologische, wissenschaftliche oder sonstige Zwecke von
jedem weiter verwendet werden dürfen.
8. DOKUMENTATION DER FLÜGE
8.1 Dokumentation mit Flugschreiber (Flugrekorder, Logger)
8.1.1 Flugschreiber (Flugrekorder, Logger) können nur verwendet werden, wenn sie von der IGC
(Internationale Segelflugkommission der FAI) oder vom Österreichischen Aero-Club (ONF) anerkannt
sind.
8.1.2 Die Liste dieser Geräte und die Besonderheiten ihrer Kontrolle liegen im Büro auf.
8.1.3 Als Backup kann ein zweiter Flugschreiber gemäá Pkt 8.1.1 mitgeführt werden, wobei jedoch
sichergestellt sein muss, dass dieser Flugschreiber die gleichen Daten gemäá Pkt. 8.1.4 beinhaltet.
8.1.4 Der Name des Piloten, das Flugzeugkennzeichen, die Flugzeugtype und die Wertungsklasse (!)
muss vor dem Flug mit dem Flugschreiber dokumentiert sein.
8.1.5 Nicht erforderlich ist es hingegen vor dem Start, Flugart (10) und Wegpunkte (Abflug-, Wende- und
Endpunkte; (11.16, 11.17, 11.18)) einzugeben (11.12).
8.2 Dokumentation mit Photos und Barogramme:
8.2.1 Für Dokumentationen mit Photos und Barogrammen gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen
Sporting Codes.
8.2.2 Diese Art der Dokumentation wird allerdings nur mehr für angesagte Flüge anerkannt.
9. BESTÄTIGUNG von WETTBEWERBSFLÜGEN
9.1 Es muss nur die Flugbescheinigung (6.1, 7.3, 7.4, 7.6) gemäß Punkt 9.3 von einem Sportzeugen
(9.2, 9.3) bestätigt werden.
9.2 Sportzeugen (9.1, 9.3) anderer Nationalität werden anerkannt.
9.3 Der Sportzeuge (9.1, 9.2) hat bei Logger-Dokumentation vor dem Start zu überprüfen:
* Name des Piloten
* das verwendete Flugzeug (Kennzeichen und Klasse !)
* den verwendeten Flugschreiber (Type und Seriennummer)
und nach der Landung zu bestätigen:
* Name des Piloten
* das verwendete Flugzeug (Kennzeichen und Klasse !)
* den verwendeten Flugschreiber (Type und Seriennummer)
* die Beobachtung des Starts
* Datum und Startzeit
10. FLUGARTEN und FAKTOREN
10.1 Dreiecke:
10.1.1 Einfach umrundete Dreiecke: Flüge vom Abflugpunkt (11.16) über zwei, bei Start am Schenkel
über drei Wendepunkte (11.17), bis zu einem Endpunkt (11.18), der nicht mehr als 3 km vom
Abflugpunkt (11.16) entfernt ist, wobei der Abflugpunkt und die zwei Wendepunkte - bzw.
bei Start am Schenkel: die drei Wendepunkte - die Eckpunkte eines Dreieckes (10.1.2) bilden.
10.1.2 Mehrfach umrundete Dreiecke: Flüge, bei denen die gemäß Pkt.10.1.1 bei der ersten Umrundung
gebildeten Dreiecke maximal dreimal umrundet werden, wobei der Abstand zwischen dem
Abflugpunkt (11.16) und dem Endpunkt (11.18) nicht mehr als 3 km beträgt. Bei der zweiten
und dritten Umrundung müssen die bei der ersten Umrundung festgelegten Eckpunkte des
Dreiecks (10.1.1) außen (dh. außerhalb des Dreiecks) umrundet werden.
10.1.3 FAI-Dreieck (10.1.1), bei dem die kürzeste Seite des Dreiecks mindestens 28% ,
bei mehr als 500 km Gesamtumfang (nach Sporting Code 750 km)
mindestens 25% und die längste Strecke nicht mehr als 45% des Gesamtumfanges
aufweist:
Faktor für das FAI-Dreieck: F=1,57
10.1.4 Mehrfachumrundete FAI-Dreiecke (10.1.2, 10.1.3) von mindestens 100 km Umfang
mit maximal 3 Umrundungen.
Faktor F=1,3
10.1.5 Flache Dreiecke: Alle Dreiecke (10.1.1), die den Bedingungen der
FAI-Dreiecke (10.1.3) nicht genügen.
Faktor für das Flache Dreieck: F=1,3
10.2 Flug über maximal drei Wendepunkte
(Flug auf gerader oder gebrochener Linie, Jo-Jo):
Flug von einem Abflugpunkt (11.16) über maximal drei Wendepunkte (11.17)
bis zu einem Endpunkt (11.18).
Faktor: F=1,2
11. WERTUNG EINZELNER FLÜGE
11.1 Die Wertung erfolgt in Punkten. Sie ist abhängig von den Streckenpunkten (11.2) und
vom Index-Faktor des Segelflugzeuges (siehe Index-Liste im Anhang bzw. unter
http://www.daec.de/sportreferate/segelflug/DMSt/handicap.html
beachte jedoch auch Punkt 2.2.8), wobei die Streckenpunkte (11.2) durch
das 0,01-fache des Index-Faktors dividiert werden.:
WERTUNGSPUNKTE = STRECKENPUNKTE / (INDEX für Flugzeug x 0,01) ((1))
11.2 Die Streckenpunkte (11.1) berechnen sich aus dem Faktor (10) für die jeweils
erflogene Flugart (10):
STRECKENPUNKTE = (WERTBARE STRECKE) x (FAKTOR der Flugart) ((2))
11.3 Wertbare Strecke: Unter Wertbarer Strecke versteht man die Offizielle Strecke (11.4)
minus eines eventuell anzuwendenden Streckenabzuges (11.6):
WERTBARE STRECKE = (OFFIZIELLE STRECKE) - (STRECKENABZUG) ((3))
11.4 Offizielle Strecke: Unter Offizieller Strecke versteht man
11.4.1 bei Flügen mit maximal 3 Wendepunkten (10.2):
die erflogene Strecke vom Abflugpunkt (11.16) über maximal 3 Wendepunkte
(11.17) bis zum Endpunkt (11.18) und
11.4.2 bei Dreiecken (10.1):
entweder
11.4.2.1 die von den Eckpunkten des Dreieckes (10.1.1) gebildete Umfangstrecke
oder
11.4.2.2 die Umfangstrecke des Dreieckes (10.1.1) minus des doppelten Betrages der
Reststrecke (11.5):
Offizielle Strecke = (Umfangstrecke des Dreieckes) - (2 x Reststrecke) ( (4))
und
11.4.3 bei Dreiecken mit Mehrfachumrundungen (10.1.3):
entweder
11.4.3.1 die von den Eckpunkten des Dreieckes (10.1.1) gebildete Umfangstrecke
multipliziert mit der Anzahl der Umrundungen
oder
11.4.3.2 die mit der Anzahl der Umrundungen multiplizierte Umfangstrecke des
Dreieckes (10.1.1) minus des doppelten Betrages der Reststrecke (11.5):
Offizielle Strecke = (Anzahl der Umrundungen ) x (Umfangstrecke des Dreieckes)- (2 x Reststrecke) ((5))
11.5 Reststrecke: Bei Dreiecken (10.1.1) die gerade Strecke vom erreichten Endpunkt (11.18) bis
zum Abflugpunkt (11.16) minus 3 km bzw. bei Mehrfachumrundungen (10.1.2, 10.1.4) die
fehlende Strecke vom erreichten Endpunkt (11.18) über die bereits bei der ersten Umrundung
festgelegten Wendepunkte (11.17) bis zum Abflugpunkt (11.18) minus 3 km .
11.6 Streckenabzug: Übersteigt der Höhenunterschied zwischen Abflughöhe (11.7) und Endhöhe (11.8)
1000 Meter, so wird der 1000 m übersteigende Teil mit 50 multipliziert und das Ergebnis von der
Offiziellen Strecke (11.4) zur Berechnung der Wertbaren Strecke (11.3) abgezogen, wobei dieser
Abzug bei der Errechnung der Schenkelverhältnisse von FAI-Dreiecken (10.1.3, 10.1.4)
unberücksichtigt bleibt.
11.7 Abflughöhe: Die niedrigste Höhe eines Logger-Aufzeichnungspunktes zwischen dem
Ausklinkpunkt (11.15) und dem Abflugpunkt (11.16).
11.8 Endhöhe: Die größte Höhe eines Logger-Aufzeichnungspunktes zwischen dem Endpunkt
(11.18) und dem Landepunkt (11.19, 11.20).
11.9 Strecke: Die zwischen zwei Logger-Aufzeichnungspunkten ermittelte Großkreisdistanz in
Kilometern. Normalerweise die von den Wegpunkten (Abflug- Wende- und Endpunkten)
gebildeten Strecken der jeweils gewählten Flugart.
11.10 Für Abflug, Wende- und Endpunkte (11.16, 11.17, 11.18) sind daher nur Aufzeichnungspunkte
des Flugschreibers (8) zu verwenden.
11.11 Es erübrigt sich, Abflug-, Wende- und Endpunkte (11.16, 11.17, 11.18) der Flugarten (10) vor dem
Start anzugeben (8.1.5).
11.12 Abflug-, Wende- und Endpunkte (11.16, 11.17, 11.18) sollen so aus den Aufzeichnungspunkten
zwischen dem Ausklink- und Landepunkt (11.15, 11.19, 11.20) ausgesucht werden, dass sich die
punktehöchste Wertbare Strecke (11.3) der jeweils gewählten Flugart (10) ergibt.
11.14 Die Koordinaten dieser Punkte (11.12) sind bei der Einreichung anzugeben (7.6).
11.15 Ausklinkpunkt: Der erste Aufzeichnungspunkt des Loggers nach dem Ausklinken oder nach dem
Abschalten des Motors. Der Pilot muss dafür sorgen, dass der Ausklinkpunkt eindeutig aus der
Aufzeichnung (z.B. mittels eines ausgeprägten Zacken) bestimmbar ist. Sonst wird der nächste
erkennbare Zacken für die Bestimmung des Ausklinkpunktes herangezogen.
11.16.1 Abflugpunkt: Aufzeichnungspunkt, bei dem die Flugstrecke der jeweils gewählten Flugart (10)
beginnt.
11.17 Wendepunkt: Aufzeichnungspunkt, der das Ende einer Teilstrecke und den Beginn der
nachfolgenden Teilstrecke der jeweils gewählten Flugart (10) markiert.
11.18 Endpunkt: Aufzeichnungspunkt, der das Ende der Flugstrecke der jeweils gewählten Flugart (10)
markiert.
11.19 Landepunkt: Der letzte Aufzeichnungspunkt des Loggers vor dem Stillstand des Flugzeuges
nach der Landung oder bei einer Logger-Landung der Logger-Landepunkt (11.20).
11.20.1 Logger-Landepunkt (Logger-Landung): Der letzte Aufzeichnungspunkt bei einem Motorsegler vor
dem Wiedereinschalten des Motors (11.19).
11.21 Bei Flügen mit Motorseglern:
Der Segelflug beginnt nach dem Start mit dem Abschalten des Motors (Ausklinkpunkt (11.15))
und endet entweder mit dem Wiedereinschalten des Motors (Logger-Landung (11.19, 11.20))
oder mit der Landung (11.19).
12. ERGEBNIS
12.1 Nach Abschluss des Wettbewerbsjahres, d.h. im Laufe des Monats September, wird eine
"VORLÄUFIGE ERGEBNISLISTE" aufgelegt.
12.1.1 Die ausgewerteten Flüge werden nach Möglichkeit laufend im Internet angezeigt.
13. BESCHWERDEN
13.1 Wird bei der Auswertung festgestellt, dass wesentliche für die Bewertung erforderliche Fakten
nicht den Erwartung des Piloten entsprechen, wird dieser verständigt. Ist der Pilot nicht
einverstanden, kann er bei der Wettbewerbsleitung eine Beschwerde einreichen.
13.3 Ebenso ist innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnislisten oder
gewerteten Flügen gegen eine unrichtige Reihung oder Punktewertung eine Beschwerde
zulässig (vorerst tel. Kontaktaufnahme mit dem Auswerter zweckmäßig).
14. PROTEST
14.1 Gegen die Ablehnung einer Beschwerde durch die Wettbewerbsleitung kann innerhalb von
15 Tagen Protest an die ONF-Segelflug eingebracht werden.
14.2 Proteste sind schriftlich einzubringen und müssen von einer Kaution von S 300.- begleitet sein,
welche verfällt, wenn die ONF-Segelflug den Protest als unbegründet zurückweist.
14.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. ERGEBNISLISTE
Liegen keine Proteste vor, wurden solche erledigt oder ist die Frist zur Einreichung abgelaufen,
wird eine " ENDGÜLTIGE ERGEBNISLISTE " veröffentlicht.
16. LANDESMEISTER
Sofern die Landesverbände nicht anders beschließen, kann die endgültige Ergebnisliste auch für die
Feststellung der Landesmeister in allen Klassen verwendet werden.
Wien, im Juni 2000 Österreichischer Aero-Club
Dr. Otwin Meszaros, BSL Sektion Segelflug
Vorliegender Anhang ist ein integrierender Bestandteil der Ausschreibung.
Index-Liste des DAeC 2000 (ÖAeC 2000/2001)
für die Bewertung von Segelflugleistungen
Segelflugzeug- und Motorseglermuster Index
Offene Klasse
Nimbus 4; ASW 22BL 128
Nimbus 3/25,5m; ASW 22 B; ASH 25/27m; Nimbus 4D 126
Nimbus 3/24,5m; Nimbus 3D; ASW 22/24m; AS 22-2; ASH 25 124
Nimbus 3/22,9m; ASW 22/22m; LS 5 122
SB 10; Glasflügel 604/24m 120
Glasflügel 604; 118
ASW 17; Jantar 2/2b; Nimbus 2 b/c; fs 29 116
Jantar 19m; Kestrel 19m; 114
Duo Discus; D 41; DG 500/505 22m; Stemme S 10; B 13; Mü 27; ASW 12 110
Janus C mit EZ; DG 500/505 20m; fs 33 108
Janus C ohne EZ; B 12; Calif A 21 106
Janus 18,2m; DG 505 Orion 20m 104
-Offene/18m-Klasse
ASH 26; Ventus 2/18m;DG 800/18m; LS 9 120
DG 600/18m; LS 6/17,5m; LS 6/18m 118
Ventus 17,6m; DG 600/17m 116
Ventus 16,6m; LS 8/18m 114
ASW 20 16,6m; Kestrel 17m; Glasflügel 304/17 112
DG 200/17; LS 3/17; DG 400/17 110
Diamant 18m; BS 1; D 36 108
FK-3; SB 8 106
Mü 26; Diamant 16,5m; Cirrus 18,34m 104
Cobra 17m; Std. Libelle 17m 102
FAI 15m Klasse (Flugzeuge in der 15m Konfiguration)
Ventus 2; ASW 27; DG 800 S 114
Ventus 1; LS 6 112
DG 600; ASW 20; SB 11; fs 32; Glasflügel 304 110
LS 3; DG 200; DG 400; Mini Nimbus; Mosquito; D 40 108
Speed Astir II; PIK 20 D/E 106
LS 2; H 301 102
Standard Klasse
LS 8; Discus; ASW 24; SZD 55; SB 13; DG 303; Discus 2 108
Standard-/Clubklasse
LS 4; LS 7; DG 300; Falkon; LS 3 Std.; SB 12; AFH 24 106
DG 300 ohne EZ; AK 5; Pegase (alle Baureihen) 104
ASW 19; DG 100; LS 1 f; Hornet; Std. Jantar; Std. Astir, SZD 59; Phöbus B 3 100
ASW 15; Std. Cirrus; Std. Libelle; LS 1-0,c,d; Cobra 15; ASW 19 Club; DG 100 Club; D 38 98
Clubklasse
Cirrus B1; Std. Cirrus 16m1 ; Phöbus C1; D 371; SB 7; Elfe 17m, DG 500/505 Trainer EZ 100
Mü 22b; DG 500/505 Trainer ohne EZ; fs 31; Twin III/20m 98
Astir CS; Astir CS 77; Club Libelle; Salto 15,5m; Elfe S3/S4; G 103 Twin III,
Mistral C; Kiwi ; AFH 22; Phöbus B; SHK; IS 29 D; LS 1-0 ohne EZ; VSO-10 96
Twin Astir mit EZ; Astir CS Jeans; fs 25; Elfe ohne EZ; Phöbus A; VSO-10 C 94
Twin Astir Trainer ohne EZ; G 103 Twin II; ASK 21; G 102 Club Astir; ASK 23; Phönix; Carat 92
SZD 51 Junior; Zugvogel IIIb; Std. Austria SH1; SF 27 B 90
SB 5 E; SF 27 A; Foka; Zugvogel III a; H 101 Salto; SF 30; SF 34 mit EZ,
PIK 16 Vasama; Pilatus B4 mit EZ; Std. Austria SH; Geier; ASK 18 88
Ka 6 E; Ka 10; SB 5 a-c; SZD 30 Pirat; SIE 3; Std. Austria; SF 34
ohne EZ; Pilatus B4 ohne EZ; Zugvogel I,II,IV; PW 5; Solo L 33;
Greif II 86
Ka 6; SF 26; H 30; SZD 50 Puchacz; Bergfalke IV; IS 28 B2 84
Sagitta; ASK 14 82
Kranich III; LCF II; Weihe 50 80
Ka 8; ASK 13; Bergfalke III; L-Spatz; Bocian; L 23 Super Blanik 18,2m 78
Ka 7; Ka 2 B; Bergfalke II; L 13 Blanik; L 23 Super Blanik 76
Ka 2; Spatz 13m; AV 36 74
Rhönbussard 60
Grunau Baby; Rhönlerche; Specht; Ka 1; Ka 3 54
kursiv - vorläufige Einstufung (EZ = Einziehfahrwerk)
1 Keine Teilnahme an zentralen Clubklassemeisterschaften
18-m-Klasse
Einsitzige Segelflugzeuge mit einer Spannweite >15m und œ18m außer Clubklasse; Diese
Flugzeuge werden nur dann in der Offenen Klasse gewertet, wenn dies vor dem Flug in
der zu fotografierenden Startbescheinigung durch die Angabe "Offene Klasse" vermerkt
ist.
Einsitzig geflogene Doppelsitzer werden wie Einsitzer gewertet. - Bei Doppelsitzern mit
Spannweite > 20 m erfolgt - gleichgültig ob ein- oder doppelsitzig geflogen - eine
Wertung immer in der Offenen Klasse.
Motorsegler (selbststartende und nicht selbststartende), die ein Segelflugzeugmuster als
Basis haben, werden mit demselben Index bewertet wie das entsprechende
Segelflugzeug. Der Index erhöht sich um 10 Punkte, wenn der Motorsegler außerhalb der
Motorsegler-Klasse verwendet wird.
Winglets
Keine Indexänderung bei Verwendung von Winglets.
Die Index-Liste des OeAeC 2000/2001 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die
Einteilung noch nicht aufgeführter Flugzeuge ist beim OEAC ein Antrag an die Sektion Segelflug zu stellen.
- Die Index-Liste des OeAeC (ab 09.2000) ergänzt die Ausschreibung zur Staatsmeisterschaft -
Österreichischer Aero-Club, Sektion Segelflug Staatsmeisterschaft im Streckensegelflug 2000/2001
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